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Ausschreibung Rostocker Kunstpreis 2014


Die Kulturstiftung Rostock e. V. und die Hansestadt Rostock verleihen – im Jahre 2014 zum neunten Mal – den Rostocker Kunstpreis. Möglich wird dies erneut durch die großzügige Unterstützung der PROVINZIAL-Versicherung. Ziel des Preises ist, Künstler, die in Mecklenburg-Vorpommern leben oder deren Werk einen Bezug zur Region hat, zu würdigen und zu fördern. Das Genre soll jährlich wechseln. Für 2014 wird der Kunstpreis für Schwarz-Weiß-Fotografie ausgeschrieben.

1. Höhe und Art des Preises

Die Auszeichnung besteht aus einem Preisgeld in Höhe von 10.000,- €. Die Han-sestadt Rostock wird die von der Jury für den Kunstpreis nominierten Kandida-tinnen und Kandidaten mit dem Aufkauf von Werken für die Kunsthalle auszeich-nen.

2. Teilnahmebedingungen

Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer kann eine Auswahl ihrer bzw. seiner Arbeiten - zunächst in Form von hinreichend repräsentativen Reproduktionen - ein-reichen. Eine Kurzbiographie wird erbeten.

3. Jury

Die Jury besteht aus Vertretern der Kulturstiftung Rostock e. V., der Hansestadt Rostock, der PROVINZIAL-Versicherung und der Kunsthalle Rostock sowie weiteren externen Fachleuten. Die Jury nimmt eine Vorauswahl vor und bittet die ausgewählten Kandidatinnen und Kandidaten für den Rostocker Kunstpreis, geeignete Originale für eine Ausstellung in der Kunsthalle Rostock einzureichen.

4. Termine

Bewerbungen werden bis zum 15. September 2014 an die Kunsthalle Rostock, Hamburger Straße 40, 18069 Rostock erbeten.
Ab 22. November 2014 werden die Original-Arbeiten der in die engere Wahl gezogenen Kandidatinnen und Kandidaten in der Kunsthalle der Öffentlichkeit präsentiert werden.
Die Preisverleihung erfolgt voraussichtlich am 13. Dezember 2014 im Rahmen einer Festveranstaltung in der Kunsthalle Rostock.

5. Transport

Die für die Ausstellung ausgewählten Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden gebeten, den Transport und den Rücktransport der eingereichten Arbeiten selbst zu veranlassen. Kosten dafür können bei Bedarf von der Kulturstiftung anteilig übernommen werden.

6. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.




Prof. Dr. Wolfgang Methling - Kulturstiftung Rostock e.V.

Thomas Kühl - PROVINZIAL- Versicherung

Roland Methling - Hansestadt Rostock






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