Aktuelles
Ausschreibung Rostocker Kunstpreis 2013
Die Kulturstiftung Rostock e. V. und die Hansestadt Rostock verleihen – im Jahre 2013 zum achten Mal – den Rostocker Kunstpreis. Möglich wird dies durch die großzügige Unterstützung der PROVINZIAL-Versicherung. Ziel des Preises ist, Künstler, die in Mecklenburg-Vorpommern leben oder deren Werk ein Bezug zur Region hat, zu würdigen und zu fördern. Das Genre soll jährlich wechseln. Für 2013 wird der Kunstpreis für künstlerische innovative und experimentelle Gestaltung der Materialien Textil, Porzellan/Keramik und Glas ausgeschrieben.
1. Höhe und Art des Preises
Die Auszeichnung besteht aus einem Preisgeld in Höhe von 10.000,- €. Die Han-sestadt Rostock wird die von der Jury für den Kunstpreis nominierten Kandida-tinnen und Kandidaten mit dem Aufkauf von Werken für die Kunsthalle auszeichnen.
2. Teilnahmebedingungen
Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer kann eine Auswahl ihrer bzw. seiner Arbeiten - zunächst in Form von hinreichend repräsentativen Reproduktionen - ein-reichen. Eine Kurz- biographie wird erbeten.
3. Jury
Die Jury besteht aus Vertretern der Kulturstiftung, der PROVINZIAL-Versicherung und der Kunsthalle Rostock sowie weiteren Fachleuten. Die Jury nimmt eine Vor-auswahl vor und bittet die ausgewählten Teilnehmerinnen und Teilnehmer, ge-eignete Originale für eine Ausstellung in der Kunsthalle Rostock einzureichen.
4. Termine
Bewerbungen werden bis zum 31. August 2013 an die Kunsthalle Rostock, Hamburger Straße 40 in 18069 Rostock erbeten. Ab 22./23. Oktober 2013 bis 26. Januar 2014 sollen die Original-Arbeiten der in die engere Wahl gezogenen Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der Kunsthalle der Öffentlichkeit präsentiert werden. Die Preisverleihung erfolgt voraussichtlich am 13./14. Dezember 2013 im Rahmen einer Festveranstaltung in der Kunsthalle Rostock.
5. Transport
Die für die Ausstellung ausgewählten Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden gebeten, den Transport und den Rücktransport der eingereichten Arbeiten selbst zu veranlassen. Kosten dafür können bei Bedarf von der Kulturstiftung übernommen werden. 6. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Prof. Dr. Wolfgang Methling Kulturstiftung Rostock e.V. Thomas Kühl PROVINZIAL-Versicherung Roland Methling Hansestadt Rostock
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